Delegationsbetriebe der Kantone
Die Zusammenarbeit mit den ermächtigten Prüfstellen und die Festlegung der möglichen Delegationsinhalte werden in den Richtlinien 17 geregelt.
Die vom Kanton ermächtigten Prüfstellen erfüllen den asaQSS-Standard. Die jährliche Überprüfung und die Beaufsichtigung obliegen dem Standortkanton.