Obligatorische Weiterbildung
Weiterbildung Chauffeure
Sie transportieren Güter (Kat. C/C1) oder Personen (Kat. D/D1) mit schweren Motorfahrzeugen. Dann sind Sie der Chauffeurzulassungsverordnung, kurz CZV, unterstellt. Dazu gehören der Fähigkeitsausweis und die Pflicht zur regelmässigen Weiterbildung in einem CZV-Kurs.
Aus- und Weiterbildung Gefahrgut
Sie transportieren Tanks oder andere gefährliche Güter und Gegenstände bzw. Gefahrgut. Für diese Transporte müssen Sie besonderes Fachwissen haben. Dafür besuchen Sie die ADR-Kurse. Wenn Sie die ADR-Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die ADR-Bescheinigung im Kreditkartenformat.
Weiterbildung Fahrlehrer
Jede Fahrlehrerin und jeder Fahrlehrer muss sich regelmässig weiterbilden. Gesetzlich vorgeschrieben sind fünf ganztätige Weiterbildungskurse in fünf Jahren. Der fristgerechte Besuch der Kurse ist die Voraussetzung für die Fahrlehrerbewilligung.
Zweiphasenausbildung
Sie sind in der Zweiphasenausbildung (auch 2-Phasen-Ausbildung geschrieben). Sie haben die praktische Führerprüfung bestanden und besitzen den Führerausweis auf Probe. Jetzt müssen Sie innerhalb von 12 Monaten den Weiterbildungskurs absolvieren.