Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen
Der Bundesrat beschloss, in Anwendung von Art. 1. Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, im Art. 20 a der Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen können.
Mit der Einführung neuer Bestimmungen per 1. Juli 2012 erfahren verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Parkierungserleichterung Anpassungen. Mit unserem Merkblatt werden die Betroffenen über ihre Rechte und Pflichten informiert.
Merkblatt „Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen“ (PDF)
(-> Die Word-Version des Merkblatts kann auf Wunsch bei der asa via info@asa.ch beantragt werden)
Muster Parkkarte (PDF)
Art. 20a VRV Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Die jeweiligen Antragsformulare können bei den folgenden Abgabestellen heruntergeladen bzw. beantragt werden:
Liste „Kantonale Abgabestellen für Parkkarten für gehbehinderte Personen“ (PDF)