
Adressänderung
Umzug innerhalb des Kantons
Wenn Sie umziehen, müssen Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons die neue Adresse im Führerausweis sowie im Fahrzeugausweis anpassen lassen. Die Adressänderung muss innerhalb von 14 Tagen vorgenommen werden. Ziehen Sie innerhalb des Kantons um, dürfen Sie das Nummernschild behalten.
- Sie besitzen bereits einen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat? Dann kann die neue Adresse telefonisch oder schriftlich dem zuständigen Strassenverkehrsamt gemeldet werden.
- Sie besitzen noch keinen neuen Führerausweis im Kreditkartenformat? Dann muss dieser in jedem Fall angefordert werden. Beachten Sie bitte die Informationen unter Führerausweis umtauschen.
Umzug in einen anderen Kanton
Sie ziehen in einen anderen Kanton? Dann müssen Sie sich beim Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons innerhalb von 14 Tagen nach Verlegung Ihres Wohnsitzes melden. Sie benötigen:
- das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs“,
- den bisherigen Fahrzeugausweis,
- einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis (den Sie auf Verlangen bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten).
In einigen Kantonen wird zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde verlangt.
Auf dem Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons können Sie Ihr altes Nummernschild gegen ein neues eintauschen. Falls Sie persönlich vorbeigehen, können Sie das Nummernschild mitnehmen und am Schalter abgeben, bzw. austauschen. Die Unterlagen können Sie dem Strassenverkehrsamt auch zusenden.
Koordinaten aller Strassenverkehrsämter